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   BVerwG, 20.03.1985 - 8 B 32.85   

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BVerwG, 20.03.1985 - 8 B 32.85 (https://dejure.org/1985,8638)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.1985 - 8 B 32.85 (https://dejure.org/1985,8638)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 1985 - 8 B 32.85 (https://dejure.org/1985,8638)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und wegen Divergenz - Verwaltungskompetenz für die Realsteuern bei den Landesfinanzbehörden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 138.81

    Grundsteuer - Verwaltungskompetenz - Gemeinde - Baden-Württemberg -

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1985 - 8 B 32.85
    Das Grundgesetz weist die Verwaltungskompetenz für die Realsteuern den Landesfinanzbehörden zu (Art. 108 Abs. 2 GG i.d.F. des Finanzreformgesetzes vom 12. Mai 1969, BGBl. I S. 359) und bestimmt, daß für die den Gemeinden allein zufließenden Steuern die den Landesfinanzbehörden zustehende Verwaltung durch die Länder ganz oder zum Teil den Gemeinden übertragen werden kann (Art. 108 Abs. 4 Satz 2 GG; vgl. Urteil vom 29. September 1982 - BVerwG 8 C 138.81 - Buchholz 11 Art. 108 GG Nr. 1 S. 1 [2]).
  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1985 - 8 B 32.85
    Denn das Grundgesetz schützt die bloße Erwartung, das geltende Steuerrecht werde fortbestehen - allein diese Frage steht hier in Rede -, nicht (vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Mai 1962 - 1 BvL 31/58 - BVerfGE 14, 76 [104]).
  • BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1985 - 8 B 32.85
    Denn abgesehen davon, daß es zweifelhaft sein kann, ob der angefochtene Beschluß des Oberverwaltungsgerichts in der Beurteilung der Rechtsfrage, welche rechtlichen Anforderungen an das Vorhandensein einer Unterschrift zu stellen sind, von den bezeichneten Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts abweicht, kommt eine Zulassung der Revision wegen Abweichung bereits deshalb nicht in Betracht, weil die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu anderen Gesetzen ergangen sind als der Beschluß des Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 10. April 1963 - BVerwG VIII B 16.62 - BVerwGE 16, 53 [54]).
  • BVerwG, 16.09.1981 - 2 CB 23.80

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Entlastungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1985 - 8 B 32.85
    Denn aus Art. 2 § 5 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 EntlG ergibt sich, daß bei Berufungsbeschlüssen nach dem Gesetz zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit vom 31. März 1978 selbst eine gedrängte Wiedergabe des Sach- und Streitstandes (vgl. § 117 Abs. 3 Satz 1 VwGO) nicht erforderlich ist (vgl. Beschluß vom 16. September 1981 - BVerwG 2 CB 23.80 - Buchholz 312 EntlG Nr. 23 S. 9).
  • BVerwG, 25.08.1970 - I WB 136.69

    Form des Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch ein Wehrdienstgericht -

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1985 - 8 B 32.85
    Die Revision kann auch nicht wegen Abweichung von den dafür in der Beschwerdeschrift bezeichneten Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 1970 - I WB 136.69 - (BVerwGE 43, 113 [115]) und vom 11. September 1978 - BVerwG 7 B 173.78 - (Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 5) zugelassen werden.
  • BVerwG, 11.09.1978 - 7 B 173.78

    Zustellung durch Empfangsbekenntnis - Unterschrift - Paraphe

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1985 - 8 B 32.85
    Die Revision kann auch nicht wegen Abweichung von den dafür in der Beschwerdeschrift bezeichneten Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 1970 - I WB 136.69 - (BVerwGE 43, 113 [115]) und vom 11. September 1978 - BVerwG 7 B 173.78 - (Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 5) zugelassen werden.
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